AUFNAHMESTOPP: ab 25.01.2024 – BIS AUF WEITERES KEINE NEUAUSSTELLUNG VON TAFELAUSWEISEN

Wir kümmern uns um alle bedürftigen Menschen...

…egal welcher Religion
…egal welcher Nation
…egal welcher Hautfarbe
…und egal welcher Herkunft

Nichtsdestotrotz müssen unsere bedürftigen Menschen aber auch den Nachweis der Bedürftigkeit erbringen, in Form eines Hartz IV-Bescheides oder eines sonstigen Nachweises der Bedürftigkeit, z.B. einen Rentenbescheid. Auf dieser Grundlage stellen wir den Tafelausweis aus.

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